AGB

Damit unsere Zusammenarbeit einwandfrei funktioniert, verfolgen wir folgende allgemeinen Geschäftsbedingungen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen für offene Trainings

Anmeldung und Zahlungstermine

Die Trainingsgebühr ist innert 30 Tagen nach Anmeldung fällig. Um allen Trainingsteilnehmenden eine sinnvolle Trainingsabwicklung zu ermöglichen, ist es von grosser Wichtigkeit, die Trainingstermine lückenlos wahrzunehmen. Bei Fernbleiben besteht kein Anspruch auf Ersatz des ausgefallenen Trainingstages. In Ausnahmefällen können versäumte Trainingstage, sofern in anderen Trainings die Möglichkeit besteht, nachgeholt werden. Die anfallenden administrativen Aufwendungen pro nachgeholtem Trainingstag werden pauschal mit CHF. 280.- berechnet.

Die Anfrage für die Nachholtage erfolgt durch den Arbeitgeber des Trainingsteilnehmenden oder durch den Teilnehmer selbst. Die Verschiebungsdauer kann maximal 12 Monate betragen.

Abmeldung und Abbruch

Bei einer Abmeldung, die kürzer als sechs Wochen vor dem 1. Trainingstag erfolgt, ist das gesamte Honorar zur Zahlung fällig. Ein Austausch von angemeldeten Teilnehmenden ist bis sieben Tage vor dem 1. Trainingstag möglich. Abmeldungen bis sechs Wochen vor dem 1. Trainingstag werden vollumfänglich zurück erstattet. Bricht ein Teilnehmer oder Teilnehmerin das Training ab, besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder Rückzahlung.

Abschluss und Zertifikat

Die Trainingsteilnehmenden erhalten nach Abschluss des Trainings ein persönliches Zertifikat. Das Zertifikat wird überreicht, sofern alle Trainingstage abgeschlossen und deren Aufgaben vollständig gelöst sind.

Organisation der Tage

Die Trainingstage werden im Vorfeld genügend früh publiziert. Können auf Grund äusserlicher Rahmenbedingungen oder Krankheit des Trainers keine Trainings durchgeführt werden, so werden einzelne Trainingstage neu terminiert und eingeplant. Bei Verschiebung einzelner Trainingstage besteht kein Anspruch auf Vergütung, jedoch auf Nachholung der Trainingstage.

Vertraulichkeit und Datenschutz

Alle Unterlagen, die im Rahmen der vorgenannten Trainings weitergegeben werden, dienen ausschließlich der Zielerreichung. Eine Weitergabe an Dritte und Vervielfältigung ist nur mit schriftlichem Einverständnis der Peter Beglinger Training AG möglich. Die Peter Beglinger Training AG verpflichtet sich, alle im Verlauf der Trainings bekannt gewordenen internen Betriebsinformationen vertraulich zu behandeln. Die Peter Beglinger Training AG ist zur Bearbeitung von persönlichen Daten der Teilnehmenden (wie beispielsweise Name, Vorname, Adresse, E-Mail usw.) im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses und unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt.

Die Aufnahme von Bild- und Videomaterial während den Trainings ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Peter Beglinger Training AG erlaubt. Die Teilnehmenden willigen ein, dass die Peter Beglinger Training AG im Rahmen von Trainings entstandenes Bild- und Videomaterial zu Weiterbildungs- und Werbezwecken (beispielsweise auf der Website, in sozialen Medien und Printmedien, Werbeflyern usw.) kostenlos nutzen darf. Ausserdem verweisen wir auf die Datenschutzerklärung von der Peter Beglinger Training AG.

Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

Das Rechtsverhältnis untersteht ausschliesslich dem Schweizerischen Obligationenrecht. Der Gerichtsstand richtet sich nach dem Schweizerischen Zivilprozessrecht. Gerichtsstand ist Zug.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für firmenspezifische Trainings

Zahlungskonditionen, Widerruf und Abbruch

Die Rechnungsstellung erfolgt nach Eingang der Bestellung. Die gesamte Trainingsgebühr ist innert 30 Tagen nach Bestellung fällig. Um allen Trainingsteilnehmenden eine sinnvolle Trainingsabwicklung zu ermöglichen, ist es von grosser Wichtigkeit, die Trainingstermine lückenlos wahrzunehmen. Bei Fernbleiben einzelner Trainingsteilnehmenden besteht kein Anspruch auf Ersatz des ausgefallenen Trainingstages.

In Ausnahmefällen können versäumte Trainingstage, sofern in offenen Trainings die Möglichkeit besteht, nachgeholt werden. Die anfallenden administrativen Aufwendungen pro nachgeholtem Trainingstag werden pauschal mit CHF. 280.- berechnet. Die Anfrage für die Nachholtage erfolgt durch den Arbeitgeber des Trainingsteilnehmenden. Die Verschiebungsdauer kann maximal 12 Monate betragen.
Wird ein bestätigtes und vereinbartes firmenspezifisches Training weniger als sechs Wochen vor Trainingsbeginn annulliert, erfolgt die Verrechnung von 30% des gesamte Rechnungsbetrages. Bei Verschiebung einzelner Trainingstage, kürzer als vier Wochen vor dem Trainingstag, erfolgt die Verrechnung von 5 % des totalen Rechnungsbetrages. Die Verschiebungsdauer kann maximal 6 Monate betragen.

Ein Austausch von angemeldeten Teilnehmenden ist bis sieben Tage vor dem 1. Trainingstag möglich. Abmeldungen bis sechs Wochen vor dem 1. Trainingstag werden vollumfänglich zurück erstattet. Bricht ein Teilnehmer oder Teilnehmerin das Training ab, besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder Rückzahlung. Die minimale Anzahl von Teilnehmenden beträgt 8 Personen.

Organisation der Trainingstage

Die Trainingstage werden im Vorfeld genügend früh mit dem Auftraggeber vereinbart. Können auf Grund äusserlicher Rahmenbedingungen oder Krankheit des Trainers keine Trainings durchgeführt werden, so werden einzelne Trainingstage neu terminiert und eingeplant. Bei Verschiebung einzelner Trainingstage besteht kein Anspruch auf Vergütung, jedoch auf Nachholung der Trainingstage.

Abschluss und Zertifikat

Die Trainingsteilnehmenden erhalten nach Abschluss des Trainings ein persönliches Zertifikat. Das Zertifikat wird überreicht, sofern alle Trainingstage abgeschlossen und deren Aufgaben vollständig gelöst sind.

Vertraulichkeit und Datenschutz

Alle Unterlagen, die im Rahmen der vorgenannten Trainings weitergegeben werden, dienen ausschließlich der Zielerreichung. Eine Weitergabe an Dritte und Vervielfältigung ist nur mit schriftlichem Einverständnis der Peter Beglinger Training AG möglich. Die Peter Beglinger Training AG verpflichtet sich, alle im Verlauf der Trainings bekannt gewordenen internen Betriebsinformationen vertraulich zu behandeln. Die Peter Beglinger Training AG ist zur Bearbeitung von persönlichen Daten der Teilnehmenden (wie beispielsweise Name, Vorname, Adresse, E-Mail usw.) im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses und unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt.

Die Aufnahme von Bild- und Videomaterial während den Trainings ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Peter Beglinger Training AG erlaubt. Die Teilnehmenden willigen ein, dass die Peter Beglinger Training AG im Rahmen von Trainings entstandenes Bild- und Videomaterial zu Weiterbildungs- und Werbezwecken (beispielsweise auf der Website, in sozialen Medien und Printmedien, Werbeflyern usw.) kostenlos nutzen darf. Ausserdem verweisen wir auf die Datenschutzerklärung von der Peter Beglinger Training AG.

Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

Das Rechtsverhältnis untersteht ausschliesslich dem Schweizerischen Obligationenrecht. Der Gerichtsstand richtet sich nach dem Schweizerischen Zivilprozessrecht. Gerichtsstand ist Zug.